Es ist ggf. der bestehenden Einkunftsart zuzuordnen. Sofern Sie aktuell ein Gewerbetreibender sind oder die Photovoltaikanlage auf ihrem Bungalow errichtet wurde, welches Sie verpachten, gewinnorientiert gebrauchen oder keinesfalls ihr Hab und Gut ist, gelten weitere Gesetzmäßigkeiten.
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