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03.02.2010
Einkommensteuer und sonstig Steuererklärungen per eMail, Fax, Post oder Tel.: Hiermit biete ich Ihnen in allen Regionen Deutschlands meinen neuen Service zur Erstellung des jährlichen Jahresabschluss nebst betrieblicher Steuererklärungen oder auch Einkommensteuererklärung an. Meine Leistungen sind fachlich kompetent und für Sie schnell und bequem vom Sessel aus in Anspruch zu nehmen. Ich erstelle Ihre Steuererklärung aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen. Ergänzende Fragen erfolgen per eMail, Telefon oder Fax. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Keine lästige Terminvereinbarung, Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung, Fahrzeit oder Freistellung von der Arbeit, weil die Geschäftszeit des Steuerberaters nicht mit Ihrer Arbeitszeit in Einklang zu bringen ist. Online bin ich für Sie 24 Stunden erreichbar, auch am Wochenende. Unter Umständen erhalten Sie sogar schon am Wochenende ein Kostenangebot oder weitere Anfragen zu Ihren Angaben oder Unterlagen. Gern arbeite ich auch Buchführungsrückstände auf.

Seit dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz sind nicht nur betriebliche Renten voll steuerpflichtig, sondern auch gesetzliche Renten wenigstens zu 50% zu versteuern. Damit ist für eine große Anzahl an Rentnern die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht geworden. Alle Rentner, die hohe gesetzliche Renten- oder Pensionsbezüge, oder gar mehrere Renten beziehen, hätten bis spätestens 2006 eine Steuererklärung abgeben müssen. Nur derjenige Rentner, der sicher weiß, dass er keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung abzugeben. Rentner, die bislang ihre Renteneinkünfte nicht erklärt haben und diese damit nicht versteuert haben, sollten prüfen, ob ihre Einkünfte einschließlich der Renten und Pensionen über dem zu versteuernden Existenzminimum liegen. Ist dies der Fall, sollte über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachgedacht werden, da die Finanzverwaltung ein Steuerstrafverfahren einleiten kann. Als steuerliches Existenzminimum gilt der Grundfreibetrag, der bei Ledigen 7.664 € (ab Veranlagungsjahr 2005) beträgt. Bei Eheleuten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, liegt der Betrag bei 15.329 €. Stand 2009. Ab 2010 betragen die Grundfreibeträge bei Ledigen 8.004 € und bei Eheleuten 16.007 €.

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Eintrag: 03.02.2010
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